Kontakte

Ansprechpartner:

           

            Obmann Ernst Neuhauser

            Tel. 0650/8232704

             e-Mail: verein@svspillern-stocksport.at

             HP: www.svspillern-stocksport.at

 

Vereinsgeschichte

September 1999

Errichtung einer Bahn in Spillern
Die Mittel kommen von der Marktgemeinde Spillern, die Abwicklung erfolgt durch die Senioren

Februar 2000

Die Blockhütte wird aufgestellt
Die Mittel kommen von der Marktgemeinde, die Abwicklung erfolgt durch die Senioren

März 2000

Betrieb durch selbst bestimmte Seniorengruppe

Mai 2002

Die bestehende Hütte wird erweitert (Abwicklung wieder durch die Seniorengruppe)

Juli 2003

Flutlichtanlage wird errichtet

August 2003

Gründung einer Sektion Stocksport beim SV Spillern
Die Motive sind rein sportlicher Natur, um dem Fachverband beitreten und an Wettbewerben teilnehmen zu können. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Verein selbst und dem Betrieb der Stocksportanlage durch die Seniorengruppe

September 2003

Beitritt des SV Spillern Sektion Stocksport zum Fachverband NÖEV

März 2005

Übergabe der Anlage von den Senioren an die junge Generation unter der Führung des Obmannes Gerald Sebesta

April 2005

Administration durch SV Spillern - Sektion Stocksport
(erstmals im Rahmen einer anerkannten behördlichen Rechtsgrundlage)

September 2005

Vereinbarung über Errichtung und Betrieb einer erweiterten Stocksportanlage zwischen der Marktgemeinde Spillern und dem SV Spillern Sektion Stocksport

Oktober 2005

Bahnerweiterung auf vier Bahnen und Erweiterung der Infrastruktur (z.B. Sanitärcontainer mit Senkgrube, Materialcontainer, Nebenflächen)

November 2005

Änderung der Vereinsstatuten des SV Spillern (Möglichkeit von Zweigvereinen laut neuem Vereinsgesetz)

Oktober 2006

Gründung des SV Spillern Stocksport als Zweigverein des Hauptvereines SV Spillern
Obmann ist Gerald Sebesta

Jänner 2007

Abtreten der Rechte und Pflichten des Hauptvereines SV Spillern aus der Vereinbarung vom September 2005 an den Zweigverein SV Spillern Stocksport für die Dauer seines Bestehens bzw. Widerruf